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Herzlich willkommen in unseren @Home Apartments
@Home Apartments - die perfekte Wahl für Menschen welche oft für kurze oder auch längere Zeit unterwegs sind und eine alternative zum Hotel suchen
@Home Apartments - für Gäste, die ein Domizil auf Zeit suchen. In den vollständig und schön eingerichteten Apartments finden Sie eine sehr heimische und wohnliche Atmosphäre
Sie können problemlos jederzeit einziehen. In unseren komplett eingerichteten Apartments stehen Ihnen, Kochnische/Küchenzeile mit allen wichtigen Kochutensilien zur Verfügung. Selbstverständlich haben wir auch Highspeed WLAN und TV-Gerät, Betten mit Komfortmatratze für anspruchsvollen Schlafkomfort sind für Sie bereit gestellt. Im Waschraum stehen Ihnen Waschmaschinen zur Benutzung frei.
Nebenkosten wie Wasser, Strom und Müllgebühren sind in den Pauschalpreisen enthalten.
Auszug wie Einzug ist für Sie gleichermaßen einfach gestaltet.
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über Apartments
Flexibel, preiswert und einfache Handhabung
modern eingerichtete und komplettausgestattete 1- 3 Zimmer Apartments
keine doppelte Anschaffung von Hausrat
Einzug täglich möglich
Täglich miet- und kündbar, ohne lange Kündigungsfristen und Kautionen
alle Nebenkosten sind im Monats-Pauschalpreis enthalten
highlights
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location
@ zentrale Lage in Stuttgart-Feuerbach@ zentrale Lage in Stuttgart-Feuerbach
@ hervorragende Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel
@ Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
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people
@ für Berufseinsteiger, Fernpendler und Projektmitarbeiter@ für Berufseinsteiger, Fernpendler und Projektmitarbeiter
@ für Reiselustige, die gerne länger bleiben
@ für alle, die kurz- und langfristig anders wohnen wollen
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rates
@ günstige Preise@ günstige Preise
@ transparente Preisstruktur
@ Mietmöglichkeiten Wochen-, Monatsweise oder sehr gerne auch mehr....
@ Reinigung (14 -tägig) mit Aufpreis möglich
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Unverbindliche Anfrage
Bitte nutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage das folgende Formular. Nach erfolgreicher übermittlung Ihrer Anfrage und Prüfung der Verfügbarkeit der Apartment / Zimmer, melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Unverbindliche Anfrage
Herzlichen Dank für Ihrer Anfrage und Ihr Interesse an unsere Wohnungen/Apartments.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit unserer Apartment / Zimmer, melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Geschäftsbedingungen
Stornierungsbedingungen
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter oder nach Abstimmung mit dem Vermieter erfolgen.
Bestimmungen
So finden Sie uns
Wiener Str. 69a
70469 Stuttgart (Stuttgart-Feuerbach)Telefon:+49 (0)711 41 0 333 6
Mobil:+49 (0)170 83 700 14
FAX:+49 (0)711 41 0 333 8
E-mail:info@atHome-24.defeedback
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@Home Apartments - für Gäste, die ein Domizil auf Zeit suchen. In den vollständig und schön eingerichteten Apartments finden Sie eine sehr heimische und wohnliche Atmosphäre
Sie können problemlos jederzeit einziehen. In unseren komplett eingerichteten Apartments stehen Ihnen, Kochnische/Küchenzeile mit allen wichtigen Kochutensilien zur Verfügung. Selbstverständlich haben wir auch Hightspeed WLAN und TV-Gerät, Betten mit Komfortmatratze für anspruchsvollen Schlafkomfort sind für Sie bereit gestellt. Im Waschraum stehen Ihnen Waschmaschinen zur Benutzung frei. Nebenkosten wie Wasser, Strom und Müllgebühren sind in den Pauschalpreisen enthalten. Auszug wie Einzug ist für Sie gleichermaßen einfach gestaltet.
Alle Apartments verfügen über eine gehobene Wohnungsausstattung. Sie ist angepasst auf längere Aufenthalte. Separater Ess- und Arbeitsplatz vorhanden.
Verschiedene Apartments Größen zwischen 25-65 m²
1 - 3 Zimmer Apartments mit Schlafmöglichkeiten für 1 – 6 Personen
- Designer Bad
- Betten mit Komfortmatratze
- Highspeed WLAN
- TV-Gerät
- Kleiderschrank
- Kochnische mit Kochutensilien
- Backofen / Mikrowelle mit Grillfunktion
- Wasserkocher und Kaffeemaschine
- Wasch- und Trocken Möglichkeiten
@Home Apartments
- die perfekte Wahl für Menschen welche oft für kurze oder auch längere Zeit unterwegs sind und eine alternative zum Hotel suchen
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Alle Apartments verfügen über eine gehobene Wohnungsausstattung. Sie ist angepasst auf längere Aufenthalte. Separater Ess- und Arbeitsplatz vorhanden.
Verschiedene Apartments Größen zwischen 25-65 m²
1 - 3 Zimmer Apartments mit Schlafmöglichkeiten für 1 – 6 Personen
Preise @Home Apartments
Unsere aktuellen Preise
Möblierte Apartments
Personen Monat & mehr 1 Woche bis 4 Wochen 1 Tag bis 6 Tage Monatlich pro Pers. zzgl. 7% MwSt. Wöchentlich pro Pers. zzgl. 7% MwSt. Täglich pro Pers. zzgl. 7% MwSt. 1 Person ab 1.000,00 € ab 280,00 € ab 39,00 € 2 Person ab 600,00 € ab 210,00 € ab 25,00 € 3 Person ab 540,00 € ab 140,00 € ab 23,00 € 4 Personen (2 x Dopplezimmer) ab 600,00 € ab 160,00 € ab 25,00 € 6 Personen ab 450,00 € ab 130,00 € ab 23,00 € Leistungen @Home Apartments
Lage @Home Apartments
Idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart, bietet zahlreiche Ausflugsziele, wie Automobilmuseen, den zoologisch-botanischen Garten Wilhelma, entspannende Mineralthermen, das Volksfest Cannstatter Wasen, das Blühendes Barock und Märchengarten in Ludwigsburg und die mittelalterliche Altstadt in Esslingen.
- zentrale Lage in Stuttgart-Feuerbach
- hervorragende Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bank, Haltestelle Bahnhof Feuerbach in 5 Minuten, U-Bahn, Haltestelle Wilhelm-Geiger-Platz in 2 Minuten
- Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe (Marktkauf, Edeka, Aldi, Lidl, OBI, Organix Biomarkt Stuttgart, Metzgereien, Apotheken)
Die @Home Apartments liegen im Norden Stuttgarts (Stuttgart-Feuerbach) nahe der B27, B10 und B295 und es besteht eine sehr gute Anbindung an die A81 sowie die A8.
Die Stuttgarter Innenstadt ist in kurzer Fahrzeit erreichbar.
- Stuttgart City
- Weihnachtsmarkt Stuttgart (jedes Jahr im Winter auf dem Schlossplatz in Stuttgart)
- Stuttgart SI Centrum
- Messe Stuttgart
- Flughafen Stuttgart
- Mercedes Benzwerk Untertürkheim
- Porschewerk Zuffenhausen
- Möhringen Freibad
- Diverse Einkaufszentren und Läden für den Alltagsgebrauch,Milaneo, Gerberbau, Königstrasse
Impressum @Home Apartments
Anschrift
KOKKALIS & LOI Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Ioanna Loi
WIENER STR. 69A
70469 STUTTGART
TELEFON +49 (0) 711 41 0 333 6 | +49 (0) 170 83 700 14 | +49 (0) 163 17 543 87
USt-ID-Nr.: DE311697282
Eintragung Amtsgericht Registergericht Stuttgart im Handelsregister B 759483
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AGB @Home Apartments
KOKKALIS & LOI Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MIETER
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VERMIETER
KOKKALIS & LOI Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) | Monteurzimmer und Ferienwohnungen | Wiener Str. 69a, 70469 Stuttgart
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GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden weiteren Vereinbarungen. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Wohnraums sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Abweichende Bestimmungen, werden ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages. Vorsorglich wird bereits vorvertraglich jedweder Änderung dieser Geschäftsbedingungen widersprochen.
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VERTRAGSABSCHLUSS, UNTERVERMIETUNG
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Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Erst nach dem Eingang der Anzahlung oder Gesamtbezahlung bei Ankunft ist der Wohnraum für Sie reserviert und zugänglich. - Jeder Mieter auch mehrere zum Mieterkreis gehörende Personen hat/haben lediglich das persönliche - nicht übertragbare - Nutzungsrecht an diesem zum vorübergehenden Gebrauch überlassenen Wohnraum. Mithin ist jede Untervermietung oder die Beherbergung Dritter untersagt.
- Eine vom Mieter etwaige unter- und weitervermieten oder sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags. Derartige Zuwiderhandlungen stellen eine erhebliche Vertragsverletzung dar, die darüber hinaus Schadensersatzforderungen (§ 823 BGB) begründen. Desgleichen gilt bei Verstößen gegen das im gesamten Gebäude geltende strikte Rauchverbot.
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Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
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LEISTUNGEN, MIETHÖHE, ZAHLUNGEN
Die vereinbarten Mieten beinhalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so verändert sich der Preis entsprechend.
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AN- UND ABREISE / SCHLÜSSELÜBERGABE / VERSPÄTETE RÄUMUNG
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Die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer steht am Anreisetag regelmäßig ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 17.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. - Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung bzw. der Monteurzimmer und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
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Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmern bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 20,00 € (netto) bei einer Räumung nach 12.00 Uhr aber vor 14.00 Uhr; 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 14.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Die Räumung der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. - Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten (hier eine komplette Schließanlage!!!).
- Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
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Die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer steht am Anreisetag regelmäßig ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 17.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
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RÜCKTRITT DES MIETERS UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
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Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Monteurzimmer und Ferienwohnungen KOKKALIS & LOI Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) (Posteingangsstempel).
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20%des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Bei Stornierung ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind 50% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn sind 80% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Erfolgt die Stornierung ab dem 14. Tag vor Mietbeginn sind 100%des vereinbarten Mietpreises. -
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinem Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen. -
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z.B.
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
- die Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
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der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4)entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
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Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei Monteurzimmer und Ferienwohnungen KOKKALIS & LOI Betriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) (Posteingangsstempel).
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BEREITSTELLUNG DES WOHNRAUMS
- Der Vermieter stellt dem Mieter zu Mietbeginn die Wohnräume ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
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Der Mieter hat zum Mietvertragsende - spätestens um 10.00 Uhr - die Wohnung geräumt, vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zu übergeben.
Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen und ist berechtigt, den Wohnraum in geeigneter Weise und unverzüglich räumen zu lassen.
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ZIMMER UND TECHNISCHE EINRICHTUNGEN
- Der dem Mieter zur Verfügung gestellte Wohnraum und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
- Stellt sich bei Rückgabe des Wohnraums heraus, dass das strikte Rauchverbot seitens des Mieters verletzt wurde, dann haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Dies schließt auch ein Nutzungsausfall ein, der etwa dadurch entsteht, dass die Wohnräume zum einen tagelang zu lüften sind und ggf. weitere Maßnahmen erforderlich werden, um den Wohnraum alsbald auch an Nichtraucher vermieten zu können. Nutzungsausfall.
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HAUSORDNUNG & ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN
- Der Gast hat die ihm überlassene Wohnraum und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Wohnraum Fenster (außer abgekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Monteurzimmern bzw. die Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.
- In den Wohnräumen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 1.000,00 € (netto) in Rechnung stellen.
- Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung bzw. den Monteurzimmer, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer verwahrt und/oder hinterlässt.
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Als Gast sind Sie selbst verantwortlich für Folgendes, das von unserer Endreinigung nicht umfasst ist:
Spülen von Geschirr & Allgemeine Aufräumarbeiten
Sollte dies nicht vom Gast erledigt worden sein wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 15,00 € (netto) erhoben. - Inbetriebnahme von mitgebrachten elektrischen Geräten ist nur nach Abstimmung mit dem Vermieter möglich. Die Benutzung von elektrischen Heizgeräten ist generell verboten.
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SONSTIGES
- Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne dieses AGB´s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht in Stuttgart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und können zur Anzeige bei der Polizei führen!